Der Run der Werbewirtschaft auf die europäischen Schulen ist bereits Alltag. Nach dem Motto „Tue Gutes, damit man gut über dich spricht“ investieren die Unternehmen Millionen von Euro in Sponsoringaktionen.
Sponsoring in Schulen wird heute in fast allen (Bundes-)Ländern in unterschiedlichem Maße toleriert. An hessischen Schulen ist geschäftliche Werbung nur zulässig, wenn die Schule direkt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt wird bzw. dies den Kauf von Unterrichtsgegenständen ermöglicht. Dann darf auf Antrag des Werbenden ein Hinweis ohne besondere Hervorhebung im externen Bereich, z.B. im Pausenhof, angebracht werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulträger und der Schulkonferenz. Den inneren Bereich einer Schule, wie Klassenräume oder Flure, will das hessische Kultusministerium frei von Werbung halten.
Sich auftuende Chancen durch Sponsoring dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch zahlreiche Gefahren mit sich bringt. Damit die Schule Herr im Haus bleibt, sollten sich Eltern, Lehrer, Schüler und Schulträger auf einen gemeinsamen Standpunkt verständigen, bevor sie in Verhandlungen mit den Unternehmen treten. Die Verbraucherzentralen setzen sich für ein striktes Verbot von direkter Produktwerbung ein und fordern darüber hinaus klare Regeln für ein Sponsoring-Engagement von Unternehmen in Schulen.
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